Memorandum

Zur Errichtung einer Neuen Oper Frankfurt durch eine von den Unterzeichnern zu gründenden Bürgerstiftung.

Die Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz stellen heute ein Gebäudeensemble sehr unterschiedlicher Bauperioden dar. So basieren sie im Bereich der heutigen Oper auf den Gebäuderesten des ursprünglich im Jahr 1902 am gleichen Standort eröffneten, im 2. Weltkrieg zerstörten und 1951 wieder in Betrieb genommenen Schauspielhauses. Dieses Gebäude wurde 1963 von dem Architektenbüro ABB umgebaut, ergänzt und zur neuen Theaterdoppelanlage für die Oper und das Schauspiel erweitert. In den folgenden Jahrzehnten wurde sie mehrfach umgebaut und vergrößert, zuletzt im Jahr 2010 für die Werkstätten von Oper und Schauspiel.

In der Konsequenz präsentiert sich das Gebäude der Städtischen Bühnen heute als ein Flickwerk der verschiedenen Bauphasen. Die Haustechnik ist völlig veraltet, die Fassaden zeigen große Mängel, der Brandschutz und die Arbeitsstätten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen, geschweige denn, dass das Gebäude barrierefrei genutzt werden kann.

In den Jahren 2015 bis 2017 hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main deshalb mit außerordentlichem Aufwand sowohl die Möglichkeit einer Sanierung als auch die Möglichkeit eines Neubaus der Städtischen Bühnen durch eine Expertengruppe unter der Leitung von Prof. Friedrich (Hamburg) untersuchen lassen. Diese „Bestandsaufnahme und Bewertung mit Machbarkeitsstudie 02.06.2017“ (im Folgenden: Gutachten Prof. Friedrich) kommt im Ergebnis mit seriösen Kostenansätzen zu einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 850 bis knapp 900 Mio. €, von denen laut Gutachten über 80 Mio. € für zwischenzeitlich zu errichtende Ersatzspielstätten bereitzustellen wären. [1]

[1] Vorausgegangen waren der Beauftragung des Gutachtens eine Haushaltsanmeldung des Kulturdezernats für erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Städtischen Bühnen zum Jahr 2012 in Höhe von ca. 130 Mio. € sowie hierzu eine Stellungnahme des Revisionsamtes der Stadt vom 01.07.2011 mit der dringenden Empfehlung, die Baumaßnahmen im Rahmen eines abgestimmten Gesamtsanierungskonzeptes durchzuführen (siehe Gutachten).

Angesichts der Erfahrung, dass es für die Stadt Frankfurt am Main aufgrund ihrer Haushaltslage außerordentlich schwer sein wird, für die Sanierung oder den Neubau der Theaterdoppelanlage die erforderlichen Finanzmittel in dieser Höhe aufzubringen [2], und

angesichts der Erkenntnis, dass
Zwischenspielstätten während der Bauzeit der Städtischen Bühnen hohe Investitions- und Betriebskosten verursachen, die möglichst vermieden werden sollten, dass mit einer in Zwischenspielstätten sehr wahrscheinlich verbundenen Reduzierung der Sitzplatzkapazitäten [3] die große Gefahr besteht, für viele Jahre einen erheblichen Teil der heute begeisterten Zuschauer beider Bühnen zu verlieren [4], es von daher sinnvoll ist, beide Bühnen erst nach der Fertigstellung ihrer jeweiligen neuen Spielstätten aus ihren heutigen Häusern umziehen zu lassen, sowie

angesichts der Tatsache, dass
Baumaßnahmen der öffentlichen Hand, also der Stadt oder städtischer Gesellschaften, aufgrund des geltenden Vergaberechts erfahrungsgemäß hohe Baukosten- und Bauzeitrisiken mit sich bringen – insbesondere wenn es sich um komplexe Bauvorhaben handelt –, also erhebliche Kostenvorteile entstehen können, wenn privatrechtliche Ausschreibe- und Vergabebedingungen angewandt und Planungs- und Bauleistungen frei verhandelt werden können, und

angesichts des Wissens, dass
es eine große Frankfurter Tradition des Bürgerengagements bei kulturell wichtigen Bauvorhaben gibt, wie zum Beispiel bei der Gründung des Frankfurter Zoos [5] (Eröffnung 1858) sowie des Palmengartens [6] (1871) oder auch der Oper [7] (1880), für die es Frankfurter Bürgern gelang, erhebliche Finanzierungsbeiträge zu sammeln und bereitzustellen, ohne die diese für die Stadt über mehr als ein Jahrhundert kulturell wesentlichen Einrichtungen nicht realisiert worden wären,

bieten wir dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main an, entsprechend den nachfolgenden Ausführungen eine

Bürgerstiftung
Neue Oper Frankfurt

zu gründen, mit dem Ziel, die Grundlagen für die Erstellung eines neuen Opernhauses auszuarbeiten und die Neue Oper Frankfurt zu errichten.

[2] Die Kommunalaufsicht hat die Stadt Frankfurt bereits wiederholt aufgefordert, mit dem Haushaltsentwurf ein Sanierungskonzept zur Genehmigung vorzulegen.

[3] Die Sitzplatzkapazität der Oper beträgt heute 1.400 Plätze und sollte laut Intendanz zukünftig auf möglichst 1.600 erweitert werden. Das Schauspiel verfügt über ca. 700 Plätze. Die Vorstellungen beider Bühnen sind heute weitgehend ausverkauft.

[4] Die Regisseurin und Sängerin Brigitte Fassbaender betonte auf einer Veranstaltung zur Zukunft der Städtischen Bühnen am 17.05.2018 im Chagallsaal Frankfurt: „Das Wichtigste für die Bühnen ist das Publikum ... und davon wiederum die Abonnenten.“

[[5] ZOO: Die heutige Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e. V. beruht auf einer am 07.03.1858 gegründeten Aktiengesellschaft, deren Ziel es war, einen Zoologischen Garten zu gründen. 246 wohlhabende Frankfurter Bürger zeichneten zu Beginn Aktien im Wert von 80.000 Gulden. Bereits im Herbst desselben Jahres wurde der Zoo im Westend eröffnet. Nach dem Auslaufen des Pachtvertrags wurde der Zoo 1874 an seinen heutigen Standort im Ostend verlegt.(Wikipedia)

[6] PALMENGARTEN: Am 06.05.1868 bildete sich ein Komitee zum Erwerb der Biebricher Wintergärten, eine Aktiengesellschaft wurde gegründet. Im Mai 1869 konstituierte sich die Palmengarten-Gesellschaft, für 300.000 Gulden wurden Aktien gezeichnet. Bereits am 16.03.1871 feierte der von Siesmayer gestaltete Palmengarten seine Eröffnung. (Wikipedia)

[7] OPER: Am 23.12.1869 versammelten sich wohlhabende Frankfurter Bürger zur Gründung einer Stiftung für ein neues repräsentatives Theater in Frankfurt. Binnen kurzer Zeit stieg die Zahl der Stifter auf 67. Im Januar 1870 wurde beschlossen, dem Magistrat der Stadt das gezeichnete Kapital in Höhe von 480.000 Gulden für den Neubau zur Verfügung zu stellen. Das alte Theater genügte nicht mehr den Ansprüchen des Bürgertums. Allerdings wurde das Vorhaben durch den deutsch-französischen Krieg 1871 unterbrochen. Am 15.02.1872 genehmigten die Stadtverordneten im Rahmen eines Grundstückstausches den neuen Standort in der Wallanlage am Bockenheimer Tor. Im April stimmten die Stadtverordneten schließlich nach langen Diskussionen dem Finanzierungsplan zum Bau des neuen Opernhauses zu. (Wolfgang Schievelbusch, Eine wilhelminische Oper, Insel-Verlag 1985)

Wir streben an, für unsere Initiative die Voraussetzungen wie folgt zu schaffen:

  1. Wir beabsichtigen eine Verbrauchsstiftung mit dem Namen „Bürgerstiftung Neue Oper Frankfurt“ in Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht zu gründen. Die Stiftung wird so ausgerichtet, dass das Finanzamt ihre Gemeinnützigkeit anerkennt. [8]
  2. Die Stiftung wird Bauherrin für ein neu zu bauendes Frankfurter Opernhaus. Für die Realisierung dieser Aufgabe sind die folgenden, noch modifizierbaren Voraussetzungen erforderlich:
    1. Die Stadt Frankfurt am Main stellt der Stiftung das erforderliche Grundstück in geeigneter Weise zur Verfügung [9], damit sie auf diesem die Neue Oper errichten kann. Die Laufzeit der Bereitstellung wird synchronisiert mit dem zwischen der Stiftung und der Städtische Bühnen GmbH abzuschließenden Mietvertrag für die Nutzung des Hauses (siehe 2.3). Am Ende der Laufzeit fällt das Grundstück einschließlich des Gebäudes an die Stadt Frankfurt zurück.

Sollten zum Zeitpunkt der Rückgabe des Grundstücks an die Stadt die von der Stiftung aufgenommenen Darlehen noch nicht getilgt sein, würde der zu entschädigende Gebäuderestwert auf die Höhe der Restvaluta der Darlehen festgelegt.
    2. Das Grundstück muss den folgenden Anforderungen genügen: Ein dem Raumprogramm der Frankfurter Oper entsprechendes, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten konzipiertes Gebäude überbaut eine Grundfläche von ca. 140 m Länge und 70 m Breite. [10] Über diese Grundfläche hinaus sollte das Gebäude freistehend gebaut werden können, um seiner herausragenden Bedeutung im Stadtraum gerecht zu werden und seinen Räumen eine ausreichende Belichtung zu ermöglichen. Das Neubaugrundstück wird ausschließlich von der Stadt Frankfurt festgelegt. Gerne stehen wir mit Rat bei, wollen die Entscheidung aber der Stadt überlassen. Das Grundstück muss bauplanungsrechtlich den Bau eines Opernhauses ermöglichen.
    3. Die Städtische Bühnen GmbH schließt mit der Stiftung einen Mietvertrag ab, in dem die Überlassung der fertiggestellten Neuen Oper Frankfurt geregelt wird. In diesem Mietvertrag wird einerseits qualitativ und quantitativ das Leistungssoll für das Opernhaus definiert. Dazu zählen u.a. das Raumprogramm einschließlich der jeweiligen Ausstattung der Räume sowie die Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen einschließlich der Bühnen und Beleuchtungseinrichtungen. Andererseits wird in dem Mietvertrag die Höhe der jährlichen Mietzahlungen bestimmt. Sie dienen ausschließlich zur Begleichung des Schuldendienstes für die zur Errichtung des Opernhauses aufgenommenen Darlehen sowie der notwendigen Geschäftskosten der Stiftung. Die Laufzeit des Mietvertrags entspricht der des zur Verfügung gestellten Grundstücks.
  3. Zur Finanzierung des Bauvorhabens wird die Stiftung
    1. bei Organisationen und Privatpersonen Spenden sammeln und ggf. um Zustiftungen bitten. Ziel der Stiftung ist es, durch direkte Ansprachen Zuwendungen in Höhe von ca. 50 Mio. € als Eigenkapital für die Finanzierung und Förderung der Neuen Oper Frankfurt zu sammeln. Wir sind davon überzeugt, dass es der Bürgerstiftung leichter fallen wird, für dieses herausragende Bauvorhaben einen so hohen Betrag einzusammeln, als es der Stadt möglich wäre.
    2. Zusätzlich muss die Stiftung das zur Finanzierung der Baumaßnahme erforderliche Fremdkapital als Darlehen aufnehmen. Dabei sollte der Schuldendienst möglichst so festgelegt werden, dass nach 30 Jahren das Fremdkapital getilgt ist. Als wirtschaftliche Grundlage für einen solchen Darlehensvertrag dient der mit der Städtische Bühnen GmbH geschlossene Mietvertrag. Der Schuldendienst wird aus den Mieteinnahmen bedient.
  4. Auf dem Stand unserer heutigen Erkenntnisse geht die Initiative für die von uns vorgeschlagene Neue Oper Frankfurt (siehe Fußnote 10) von Baukosten in Höhe von netto 240 Mio. € aus. Diese ergeben sich aus den im Gutachten Prof. Friedrich (siehe Prolog) als Benchmark für einen Theaterneubau angegebenen Bau- und Baunebenkosten in Höhe von 5.125 € pro Quadratmeter Bruttogrundfläche, multipliziert mit der Bruttogrundfläche des uns vorliegenden Vorentwurfs für ein neues Opernhaus von ca. 40.000 qm, zuzüglich zu dem im Gutachten vorgeschlagenen 10-prozentigen Risikoaufschlag und einer Baukostensteigerung von 6,3% für drei Jahre. [11]

Noch abzustimmen ist der wirtschaftlich günstigste Umgang mit der anfallenden Umsatzsteuer. Es ist zu klären, ob diese unmittelbar auf die Bauleistungen entrichtet wird oder ob sich sinnvollere Wege ihrer Begleichung empfehlen. Diese Fragen sind auch im Mietvertrag mit der Städtische Bühnen GmbH zu behandeln.

[8] Analoge gemeinnützige Stiftungen, die ebenfalls die Bauherrenaufgabe übernommen haben, sind beispielsweise die Stiftung Frauenkirche Dresden oder die Stiftung Humboldt Forum Berlin. Allerdings werden die Leistungen dieser Stiftungen staatlich finanziert und nicht über den Kreditmarkt.

[9] In Frage kommen eine direkte Überlassung des Grundstücks, gesichert z.B. durch eine Dienstbarkeit, oder ein Erbbauvertrag.

[10] Das Büro Wentz & Co. GmbH hat als Planungsgrundlage für unsere Initiative Bürgerstiftung Neue Oper Frankfurt einen Vorentwurf für ein neues Opernhaus erstellt, der in seiner modernen Formensprache an die wesentlichen Gestaltungselemente der heutigen Städtischen Bühnen anknüpft und diese großzügig weiterentwickelt. Bautechnisch/statisch ist dieser Vorentwurf rationell geplant, was sich günstig auf die Baukosten auswirken wird. Weitergehende Vorgaben für den Vorentwurf waren:
das Raumprogramm der Oper (siehe Gutachten Prof. Friedrich) im Wesentlichen zu erfüllen (was unter der Voraussetzung, dass die Werkstätten – bis auf eine Präsenzwerkstatt im Haus – wesentlich kostengünstiger in einem Industriegebiet untergebracht werden können, zu einer Bruttogrundfläche von ca. 40.000 qm (oberirdisch) führt), aus Kostengründen unter der Hochhausgrenze zu bleiben und vollständig barrierefrei zu sein.
Im Ergebnis führt dieser Vorentwurf zu einer zu überbauenden Fläche von ca. 140 x 70 m.

[11] Eine eigenständige Kostenschätzung für den Vorentwurf von Wentz & Co. ist bisher nicht erfolgt. Wir beziehen uns deshalb auf die Referenzangaben im Gutachten Prof. Friedrich.

Wir sind davon überzeugt, dass unser Vorschlag einer Bürgerstiftung Neue Oper Frankfurt für die Stadt Frankfurt am Main und die Städtischen Bühnen erhebliche Vorteile bringt. Als wesentliche wollen wir die Folgenden benennen:

  1. Zuvorderst möchten wir der Stadt Frankfurt am Main ein neues, zeitgemäßes, modernes Opernhaus ermöglichen, das für weitere hundert Jahre dem begeisterten Frankfurter Publikum eine kulturelle und musikalische Heimat bietet. Zum wiederholten Mal ist die Frankfurter Oper für ihre herausragende Qualität ausgezeichnet worden. Dies ist ein besonderes Alleinstellungsmerkmal für Frankfurt am Main. Die herausragenden Leistungen der am Frankfurter Opernhaus arbeitenden Künstlerinnen und Künstler sowie des gesamten Personals sollen mit dem neuen Haus gewürdigt werden, damit sie auch zukünftig auf höchstem Niveau arbeiten können.
  2. Wissend, dass in Frankfurt am Main bei der heutigen angespannten Haushaltslage hohe Investitionen für den Wohnungsbau, Schulen und Kindertagesstätten, Sportanlagen, die technische Infrastruktur und – nicht zuletzt – weitere bedeutende Kulturinstitute konkurrierend anstehen, können und wollen wir mit unserem Vorschlag zur Entlastung der Finanzlage beitragen.
  3. Jede Stadt lebt von der Attraktivität ihrer Stadträume, ihrer besonderen Plätze und Straßen sowie ihrer herausragenden (öffentlichen) Gebäude. Mit unserem Vorschlag, an einem neuen Standort eine Neue Oper zu bauen, wollen wir es der Stadt ermöglichen, neben dem Römer, dem Platz an der Alten Oper, dem Museumsufer und den schönen Grünanlagen des Mainuferparks, dem Palmengarten und dem Zoo und nicht zuletzt der neuen Altstadt, durch die weniger dichte Bebauung am Willy-Brandt-Platz diesen aufzuwerten und gleichzeitig einen weiteren attraktiven Platz mit der Neuen Oper Frankfurt zu gewinnen.
  4. Mit unserem Vorschlag eines neuen Standorts für die Oper verbleibt der Stadt nach dem Umzug des Schauspiels in ein neues Haus auf der heutigen Fläche der Oper am Willy-Brandt-Platz ein neu verfügbares Grundstück in bester Innenstadtlage, der Standort des heutigen Schauspiels. Es steht der Stadt dann frei, wie sie mit diesem leer geräumten Grundstück umgehen will. Damit bietet sich auch eine große Chance, den heute zu schmalen Willy-Brandt-Platz neu zu gestalten und aufzuwerten.
  5. Durch den Neubau der Oper auf einem neuen, ungestörten Baufeld werden nicht nur die Baukosten und die Bauzeit beherrschbar, entscheidend ist ebenso, dass die gesamte Oper mit all ihren hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ungestört den Spielbetrieb bis zum Umzug in das neue Haus aufrechterhalten kann.
  6. Dieses Vorgehen ermöglicht es der Stadt, beim Neubau des Schauspiels analog zu verfahren. Nach dem Umzug der Oper kann das heutige Opernhaus abgerissen und auf dieser Teilfläche am Willy-Brandt-Platz ein neues Schauspielhaus gebaut werden. Auch das Schauspiel kann damit in seiner heutigen Spielstätte bleiben, bis auf dem benachbarten Grundstück ein neues Haus errichtet worden ist. Auch auf dieser Baustelle kann damit weitgehend unbehindert und also risikofreier gearbeitet werden, was sich sicher positiv auf die Baukosten und die Bauzeit auswirken wird.
  7. Die Stiftung kann die Neue Oper Frankfurt ohne Berücksichtigung des öffentlichen Vergaberechts mit großer Wahrscheinlichkeit kostengünstiger als die Stadt bauen. Dieser Vorteil kommt der Stadt bei der Höhe der späteren Mietzahlung für die Nutzung der Neuen Oper entgegen.
  8. Die Werkstätten der Städtischen Bühnen können während der gesamten Bauphase an ihrem heutigen Standort bleiben. Ein Neubau in einem kostengünstigeren Industriegebiet, bei dem wir als Stiftung gern helfen können, wird wahrscheinlich erst vor dem Abriss des heutigen Schauspielhauses erforderlich sein.
  9. Der Patronatsverein der Städtischen Bühnen ist eine altehrwürdige, wertvolle Institution, die wir für ihre jahrzehntelange Förderleistung sehr schätzen. Mit unserem Vorschlag einer Bürgerstiftung Neue Oper Frankfurt möchten wir nicht in Konkurrenz zum Patronatsverein treten. Wir sehen im Gegenteil unsere Aufgabe als Verbrauchsstiftung als eine endliche an, nämlich die Errichtung und Finanzierung einer Neuen Oper Frankfurt zu ermöglichen.

[1] Vorausgegangen waren der Beauftragung des Gutachtens eine Haushaltsanmeldung des Kulturdezernats für erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Städtischen Bühnen zum Jahr 2012 in Höhe von ca. 130 Mio. € sowie hierzu eine Stellungnahme des Revisionsamtes der Stadt vom 01.07.2011 mit der dringenden Empfehlung, die Baumaßnahmen im Rahmen eines abgestimmten Gesamtsanierungskonzeptes durchzuführen (siehe Gutachten).

Es ist uns (den Unterzeichnern) wichtig, die großartigen Leistungen und Erfolge des Frankfurter Schauspiels ebenfalls zu unterstreichen. Die von uns vorgeschlagene Reihenfolge der Baumaßnahmen (dem Neubau der Oper folgt der Abriss des bestehenden Opernhauses, diesem der Neubau des Schauspiels auf dem frei gewordenen Grundstück der heutigen Oper) entstand aus der Erwägung, den Aufwand und die Investitionskosten für das Schauspiel durch die Stadt Frankfurt am Main so weit als möglich zu reduzieren und darüber hinaus eine Zwischenspielstätte für das Schauspiel zu vermeiden.

Der durch diese Reihenfolge entstehende Zeitgewinn gibt sowohl dem Schauspiel Frankfurt als auch der Stadt den erforderlichen Raum, um die Anforderungen an das zukünftige Schauspielhaus zu prüfen.

Mit unserem Vorschlag der Gründung der Bürgerstiftung Neue Oper Frankfurt möchten wir den Körperschaften der Stadt Frankfurt am Main, der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat, aber auch den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot unterbreiten. Bewusst knüpfen wir damit an alte Frankfurter Traditionen des Bürgerengagements an.

Die Entscheidung über die zukünftige Entwicklung der Städtischen Bühnen liegt bei den Verantwortlichen der Stadt Frankfurt am Main. Unsere Initiative Bürgerstiftung Neue Oper Frankfurt möchte ehrenamtlich einen fachlich qualifizierten Beitrag zu einer dauerhaften Lösung der akuten baulichen und technischen Probleme in den Spielstätten der Städtischen Bühnen leisten.

Die von uns vorgeschlagene Stiftung wird eine absolut transparente Institution werden. Die Stiftung braucht, um erfolgreich wirken zu können, mindestens zwei öffentliche Beschlüsse der Frankfurter Körperschaften, also des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung: zum einen bei der Beschlussfassung über das zur Verfügung zu stellende Grundstück und zum anderen bei der Beschlussfassung über den Mietvertrag mit der Städtische Bühnen GmbH. Die Stiftung wird einen Beirat einrichten, in dem insbesondere die Verantwortlichen der Frankfurter Stadtpolitik sowie der Städtischen Bühnen vertreten sein sollen. Auf diese Weise kann ein kontinuierlicher Informationsfluss über die Arbeit der Stiftung sichergestellt werden.

Letztlich jedoch wird die von uns vorgeschlagene Stiftung nur erfolgreich wirken können, wenn sie von einer breiten Mehrheit der verantwortlichen Frankfurter Politikerinnen und Politiker sowie deren Parteien getragen und unterstützt wird.

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