FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten an die Bürgerstiftung (i.G.).

Eine gemeinnützige Stiftung, von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern gegründet, baut für die Stadt Frankfurt ein neues Opernhaus, die Neue Oper Frankfurt.

Am jetzigen Opernstandort Willy-Brandt-Platz steht ein neu erbautes Schauspielhaus. An einem anderen Standort in der Stadt steht ein neues Opernhaus. Zusätzlich bleibt der Stadt am Willy-Brandt-Platz ein frei geräumtes Grundstück zur Verfügung, die Fläche des heutigen Schauspielhauses. Und die Stadt musste die Baukosten für das neue Opernhaus nicht übernehmen.

Ja, vorausgesetzt, sie hat die Stiftung in einem öffentlichen Vergabeverfahren als preiswerten und kompetenten Vertragspartner ausgewählt.

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt.

Sechs Schritte: Neue Oper wird gebaut, jetzige Oper zieht danach in den Theaterferien in den Neubau. Die heutige Oper wird dann abgerissen. An dieser Stelle wird das neue Schauspielhaus von der Stadt Frankfurt gebaut. Dann zieht das Schauspiel aus dem angestammten Haus in das neue. Danach wird das heutige Schauspiel abgerissen. Die Stadt bestimmt, was danach an dieser zentralen Stelle mit dem nun freien Grundstück geschehen soll.

Sie könnten gegebenenfalls dort im südöstlichen Teil des Gebäudes an der Neuen Mainzer Straße bleiben. In der Neuen Oper wird es für die aktuell notwendige Veränderung und /oder Reparaturen von Kulissen eine Präsenzwerkstatt von rund 400 qm geben.

Nach der Zustimmung durch die Stadt Frankfurt etwa fünf Jahre: ein Jahr für die Planung, eins für die Baugenehmigung, drei Jahre für den Bau. In dieser Phase hätte die Stadt Zeit für die Planung eines neuen Schauspielhauses.

Weil die (zu gründende) Stiftung alle erforderlichen Leistungen frei verhandeln und vergeben kann und nicht an das öffentliche Vergaberecht gebunden ist. Das macht alles effizienter und kostengünstiger.

Die Wünsche des Intendanten Bernd Loebe wurden in die Pläne des Büros Wentz für die Neue Oper eingearbeitet. Dazu gehören zum Beispiel ein zusätzliches Opernstudio als weitere Spielstätte, die erforderlichen Probebühnen und Wohnungen für Künstler.

Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf des Büros Wentz werden neben dem Großen Saal und dem neuen Opernstudio allen Bürgerinnen und Bürgern auch tagsüber und abends Gastronomie, Veranstaltungsflächen und ein um das Gebäude führender Dachgarten samt „Skywalk“ und „Skybar“ zur Verfügung stehen. Die Stiftung möchte damit im Operngebäude öffentliche Räume schaffen und den Menschen, auch wenn sie nicht Opernbesucher sind, die Möglichkeit geben, das neue Haus zu erleben.

Eine Gruppe von zwölf Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern. Das sind in alphabetischer Reihenfolge der frühere hessische Wissenschaftsminister Dr. h.c. Udo Corts, heute Vorstandsmitglied der Deutschen Vermögensberatung, Handwerkskammerpräsident Bernd Ehinger, Kommunikations- und Marketing-Beraterin Gabriele Eick, Julia Heraeus-Rinnert, stellvertretende Vorsitzende der Freunde und Förderer der Goethe-Universität, die Rechtsanwälte Dr. Helmut Häuser und Dr. Nikolaus Hensel, Projektentwickler Heinz-Günter Lang, Prof. Volker Mosbrugger, Generaldirektor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, die Speditionsunternehmerin Susie von Verschuer, Hans-Jörg Vetter, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der LBBW, der Stadtplaner und frühere Frankfurter Planungsdezernent Prof. Martin Wentz und der Unternehmer Claus Wisser, Gründer der WISAG.

Keine(r). Andernfalls entfiele auch sofort die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

Die des früheren Frankfurter Planungsdezernenten Martin Wentz, aus dessen Büro auch der Entwurf für die Neue Oper stammt.

Nicht in Frankfurt. Hier gehen beispielsweise der Zoo (Eröffnung 1858), der Palmengarten (1871), das Opernhaus (1880), die Goethe-Universität (1914), und der Wiederaufbau der Alten Oper (1981) auf bürgerliche Initiativen zurück.

Nein, ganz im Gegenteil. Wir, die Bürgerstiftung werden uns ausschließlich um den Bau des neuen Opernhauses kümmern.

Der Patronatsverein hingegen ist ein hochgeschätztes Gremium aus angesehenen, kompetenten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern, das die Oper und das Schauspiel auf grandiose Weise unterstützt. In keiner Stadt in Deutschland gibt es eine so erfolgreiche und begehrte Operngala, mit der der Patronatsverein seit vielen Jahren die Oper finanziell unterstützt.

Selbstverständlich wird es einen Architektenwettbewerb geben, den die Bürgerstiftung gerne gemeinsam mit der Stadt Frankfurt durchführt. Im Rahmen des Architektenwettbewerbs werden wir darauf achten, dass die Baukosten verantwortbar und finanzierbar bleiben. Auch muss die später von den Städtischen Bühnen zur Tilgung der erforderlichen Bankdarlehen zu zahlende Miete noch bezahlbar bleiben. Die Stiftung wird gegenüber den Spendern und Banken dafür verantwortlich sein, dass das vereinbarte Budget eingehalten wird. Die Stiftung muss also budgetgerecht planen und bauen.

Der Entwurf des Büros Wentz ist kalkulierbar und erlaubt budgetgerechtes Bauen. Das heißt, sollte ein Entwurf ausgewählt werden, der das Budget sprengt, kann die Stiftung diesen dann nicht finanzieren.

Das Büro Wentz würde ein Architektenhonorar erhalten, wie jedes andere Architektenbüro auch. Allerdings und das ist nicht unerheblich, werden ggf. eintretende Kostenerhöhungen, wie sie immer wieder vorkommen, nicht zu einer Steigerung des Architektenhonorars führen.

255 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind die Kosten für das Grundstück, weil es von der Stadt Frankfurt in Erbbaupacht gestellt werden soll.

Bau- und Nebenkosten von 5.125 Euro je Quadratmeter plus Risikozuschlag von 10 Prozent plus Baukostensteigerung von 12 Prozent für drei Jahre.

Die Bürgerstiftung traut sich zu, rund 50 Millionen Euro in Form von Spenden und Zustiftungen einzusammeln. Der Rest der Summe soll am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Zinsen und Tilgung für dieses Baudarlehen würden durch die Miete bestritten, die von den Städtischen Bühnen an die Stiftung gezahlt wird. Die Darlehen sollen nach 30 Jahren getilgt sein, die (Verbrauchs-)Stiftung löst sich dann auf, das Opernhaus geht in das Eigentum der Stadt über.

Aus dem Raumprogramm der Frankfurter Oper ergeben sich Mindestanforderungen. Das Gebäude wird ca. 140 Meter lang, 70 Meter breit, 40 Meter hoch und umfasst ca. 40.000 qm Bruttogrundfläche.

Auch die Neue Oper wird eine Drehbühne in alter Größe haben. Diesen Wettbewerbsvorteil der Frankfurter Oper gilt es unbedingt zu erhalten.

Der Vorentwurf des Büro Wentz zeigt ein weitest gehendes transparentes, gläsernes Opernhaus. Es soll ein offenes und kein introvertiertes Gebäude werden. Aus dem städtischen Raum erkennt man das Innere des Opernhauses und umgekehrt, aus den Foyers des Opernhauses erleben die Besucher die Stadt und ihre urbanen Räume. Hierin knüpft der Entwurf an die Tradition des Glasfoyers der heutigen Städtischen Bühnen an. Das neue Haus soll deshalb jenseits des herkömmlichen Spielbetriebs zu einem urbanen Treffpunkt, insbesondere auch tagsüber werden.

Im Erdgeschoß sollen sich für Besucherinnen und Besucher Gastronomie- und Veranstaltungsflächen befinden, auf dem öffentlich begehbaren, intensiv begrünten Dach mit einer Bar oder einem Bistro können sich die Menschen treffen.

Elf Appartements sollen den auswärtigen künstlerischen Gästen zur Verfügung stehen. Das spart nachhaltig viel Geld.

Vorgesehen sind rund 1550 Plätze, also 10% mehr als die heutige Zuschauerkapazität mit 1.400 Plätzen.

Der Vorentwurf sieht im 6. Stock des zu errichtenden Gebäudes ein großzügiges Opernstudio für bis zu 400 Zuschauerplätze inklusive Bühne und den erforderlichen Nebenräumen vor.

Solche „Operationen am offenen Herzen“ sind langwierig und teuer (siehe die Bühnen in Köln). Zudem sind die Bauzeiten und Kosten unkalkulierbar. Und, was gerne vergessen wird, wo bleiben die hochqualifizierten Künstler und Mitarbeiter während dieser Bauzeit? Nur der Ordnung halber: Ersatzspielstätten müssten auch erst für sehr viel Geld gebaut werden.

Die Proportionen des Platzes sind ungünstig, er ist zu lang (von der Neuen Mainzer- bis zur Taunusstraße) und zu schmal (zur Wallanlage hin). Nach der Neugestaltung, also dem Bau des neuen Schauspiels, könnte der Platz wieder mehr Tiefe und damit attraktivere Proportionen erhalten.

Nein, die Auswahl des Standorts bleibt die alleinige Entscheidung der städtischen Gremien.

Die Stadt vergibt kein Grundstück an Privatleute, sondern an eine von Bürgern gegründete gemeinnützige Stiftung. Sie überlässt die Fläche in einem regulären Erbpachtvertrag der Stiftung nur auf Zeit, mit der Maßgabe, dass das Grundstück nach Ablauf der Frist wieder an die Stadt zurückfällt. Danach sind die Bankdarlehen abbezahlt und das Opernhaus geht in das Eigentum der Stadt Frankfurt über. Die Stiftung will keine Rechte haben aus dem Grundstück anderweitigen Nutzen zu ziehen. Solche möglichen Potentiale bleiben der Stadt überlassen.

Der Spielbetrieb und die künstlerische Leitung liegen unverändert und uneingeschränkt in Händen der Opernintendanz. Die Stiftung würde lediglich das nach den Vorgaben der Stadt errichtete Opernhaus an die Stadt vermieten. Die Stiftung nimmt keinerlei Einfluß auf Betrieb und künstlerische Ausrichtung der Oper. Sie will vielmehr für einen Bau sorgen, der dauerhaft die heutige große künstlerische Leistung ermöglicht.

Die meisten Leistungen aller Mitglieder der Bürgerstiftung werden ehrenamtlich erbracht. Leistungen wie Druckkosten o. ä. können, selbstverständlich gegen Nachweis, der Stiftung in Rechnung gestellt werden.

Es fällt zurück an die Stadt. Die Stiftung wird nach der Abbezahlung der Bankdarlehen ihr Vermögen verbraucht haben und sich auflösen. In der Satzung ist deshalb geregelt, dass dann das Grundstück einschließlich des Opernhauses entschädigungslos an die Stadt zurück übergeben wird.

Den Gründern der Stiftung ist es wichtig, die großartigen Leistungen des Frankfurter Schauspiels zu würdigen. Nicht nur deshalb ist für sie der Neubau der Oper nur der erste Schritt. Der dann folgende Neubau des Schauspielhauses ist der zweite notwendige Schritt. Die von der Stiftung vorgeschlagene Reihenfolge des Bauens beider Häuser (nach dem Umzug der Oper in ihr neues Haus erfolgt der Neubau des Schauspielhauses auf der Fläche der heutigen Oper, danach zieht das Schauspiel in sein neues Haus) wäre einerseits die kostengünstigste Lösung für die Stadt Frankfurt und würde andererseits auch dem Schauspiel einen stets ungestörten Spielbetrieb ermöglichen. Auch das Schauspiel könnte nach der Fertigstellung seines Neubaus in den Theaterferien aus dem Altbau umziehen. Außerdem gewinnen die Stadt und die Städtischen Bühnen mit dieser logischen Reihenfolge ausreichend Zeit, um die Anforderungen an ein neues Schauspielhaus zu prüfen und zu entscheiden.

Im Gegenteil. Die Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ unter der Leitung von Herrn Michael Guntersdorf ist ein kompetenter Ansprechpartner für die Stiftung.

Zukunft hat bekanntermaßen Herkunft. Die Kumuluswolken des ungarischen Künstlers Zoltan Kemeny von 1963 könnten – wenn die Stadt und die Erben des Bildhauers das wollen – für die Neue Oper erhalten bleiben.