BÜRGERSTIFTUNG –
NEUE OPER FRANKFURT I.G.
Wir wollen mit unserer gemeinnützigen ehrenamtlichen Arbeit als Stiftung an die lange Tradition der bürgerlichen Stadt Frankfurt am Main anknüpfen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bürgerliche Initiativen in unserer Stadt ein öffentliches Unterfangen angeregt haben und öffentliche Gebäude errichteten. Beste Beispiele sind: Der Zoo (Eröffnung 1858), der Palmengarten (1871), das Opernhaus (1880), die Goethe-Universität (1914), und der Wiederaufbau der Alten Oper (1981).
Den von uns vorgeschlagenen Weg haben wir, unter Berücksichtigung der finanziellen Herausforderungen an den Haushalt der Stadt Frankfurt, in einem Memorandum ausführlich erläutert. Es ist uns an dieser Stelle noch einmal wichtig darauf hinzuweisen, dass unser Vorschlag, die Stadt Frankfurt am Main von den Investitionskosten für ein neues Opernhaus zu entlasten, auch darauf beruht, dass die wachsende Stadt Frankfurt erhebliche Investitionen in den Bau von Kitas, Schulen, Sportstätten als auch kulturelle Einrichtungen tätigen muß. Wir wollen vermeiden, dass diese notwendigen und unstrittigen Investitionen gegenüber dem hohen Investitionsbedarf für die Städtischen Bühnen gegeneinander ausgespielt werden.
Den Gründern der Stiftung ist es wichtig, die großartigen Leistungen des Frankfurter Schauspiels und der Oper zu würdigen. Nicht nur deshalb ist für uns der Neubau der Oper nur der erste Schritt. Der dann folgende Neubau des Schauspielhauses ist der zweite notwendige Schritt. Die von der Stiftung vorgeschlagene Reihenfolge des Bauens beider Häuser (nach dem Umzug der Oper in ihr neues Haus erfolgt der Neubau des Schauspielhauses auf der Fläche der heutigen Oper, danach zieht das Schauspiel in sein neues Haus) wäre einerseits die kostengünstigste Lösung für die Stadt Frankfurt und würde andererseits auch dem Schauspiel einen stets ungestörten Spielbetrieb ermöglichen.